Geschäftsbedingungen der Fa. Eickmann Computer
- §Allgemein
- Der Käufer erwirbt von Eickmann Computer, Inhaber Ulrich Eickmann, die in der Rechnung bezeichneten Geräte, Geräteteile, Betriebssoftware und Dokumentation oder Serviceleistungen zu den folgenden Bedingungen. Die jeweiligen Rechnungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
- §Erfüllungsort, Gefahrenübergang und Lieferung
- Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner sind die Geschäftsräume von Eickmann Computer.
- Mit der Übergabe der verkauften Waren geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über
- Wird die Ware auf Wunsch des Käufers versendet, so steht die Versandart, der Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma im Ermessen von Eickmann Computer, sofern keine ausdrücklichen Weisungen durch den Käufer erfolgt sind. Der Käufer hat in diesem Fall die Kosten des Versandes, der Bearbeitung, sowie der Nachnahme zu übernehmen. Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung geht auf den Käufer über, sobald Eickmann Computer die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen übergeben hat.
- Verweigert der Käufer die Annahme der versendeten Ware, ist Eickmann Computer berechtigt auf Abnahme zu bestehen oder 10 % des Kaufpreises als pauschalierter Schadens- und Aufwendungsersatz, jedoch mindestens die Höhe der Auslagen für Porto und Versand, zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Käufer nachweist, dass Aufwendungen oder der Schaden nicht entstanden ist.
- Eickmann Computer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferung. Der Käufer ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen.
- Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie von Eickmann Computer nicht zu vertretenden Umstände, wie gesetzlicher oder behördlicher Anordnung sowie in Fällen von Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt.
- Gerät Eickmann Computer in Verzug mit der Lieferung, so bestehen Schadensersatzansprüche lediglich, wenn der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen von Eickmann Computer.
- §Installation
- Auf gesonderte Vereinbarung stellt Eickmann Computer die technische Betriebsbereitschaft der Geräte durch Installation an einem vom Kunden gewünschten Lieferort her. Die ordnungsgemäße Installation und die Betriebsbereitschaft der Geräte ist von dem Käufer schriftlich auf dem Lieferschein zu bestätigen.
- §Gewährleistung, Funktionsprüfung
- Eickmann Computer übernimmt für die von ihr gelieferte Ware eine Gewährleistung für Mängelfreiheit von einem Jahr nach Übergabe der Ware an den Käufer, sofern es sich um ein Geschäft mit einem anderen Unternehmen (B2B) handelt. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist gem. § 438 BGB wird insofern abgeändert. Andernfalls besteht die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
- Sofern die Ware an den Kunden übergeben wird, bestätigt dieser mit der Annahme und seiner Unterschrift auf dem Lieferschein den Empfang der Lieferung. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Gewährleistung.
- Treten nach Übergabe der Ware an den Käufer Mängel in der Hardware oder Software auf, kann der Käufer von Eickmann Computer die ordnungsgemäße Wiederherstellung verlangen. Die Gewährleistung erfolgt in den Räumlichkeiten von Eickmann Computer. Der Käufer ist berechtigt bei zwei fehlgeschlagenen Versuch der Wiederherstellung den Kaufpreis zu mindern.
- Gewährleistungsansprüche können nach Ablauf der Gewährleistungsfrist nicht mehr geltend gemacht werden.
- Das Auftreten von Mängeln, die der Käufer zu vertreten hat, fallen nicht unter den Gewährleistungsanspruch. Hierzu zählen insbesondere solche Mängel, die durch unsachgemäße Installation, Installation veralteter Softwareversionen, Installation inkompatibler Gerätetreiber/ -komponenten oder sonstige Eingriffe nach Abnahme des funktionierenden Betriebssystems entstanden sind.
- Der Kunde ist verpflichtet im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand zu übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
- Der Kunde hat Eickmann Computer bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach seinen Möglichkeiten zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen. Ein Datenverlust aufgrund des Unterlassens regelmäßiger Sicherheitskopien und der Sicherheitskopie vor Reparatur (soweit möglich) kann von Eickmann Computer nicht erstattet werden.
- Bei Abschluss eines Wartungsvertrages werden von Eickmann Computer nur die Beseitigung der Mängel berechnet, die nicht unter die Gewährleistung fallen.
- Reparaturen oder Serviceleistungen erfolgen ausschließlich bei Eickmann Computer, sofern nicht eine besondere Vereinbarung (Wartungsvertrag) geschlossen wurde. Die Geräte sind von dem Käufer selbst zu Eickmann Computer zu bringen und abzuholen.
- Eickmann Computer übernimmt für die durchgeführten Reparaturen oder Serviceleistungen eine Gewährleistung für Mängelfreiheit von einem Jahr nach Übergabe der Ware an den Käufer, sofern es sich um eine Serviceleistung mit einem anderen Unternehmen (B2B) handelt. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist gem. § 634a BGB wird insofern abgeändert. Andernfalls besteht die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
- §Abnahmeverpflichtung des Kunden im Fall der Gewährleistung oder Reparatur
- Übergibt der Käufer Waren zur Reparatur an Eickmann Computer, hat dieser die vertragsmäßig hergestellte Ware spätestens drei Monate nach Übergabe wieder abzunehmen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer die Ware nicht innerhalb einer ihm von Eickmann Computer gesetzten Frist annimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
- Erfolgt die Abholung nicht innerhalb dieser Zeit, steht Eickmann Computer das Recht zur freien Verwertung zu. Auf § 647 BGB wird hingewiesen.
- §Kaufpreis und Eigentumsvorbehalt
- Der Kaufpreis ist sofort fällig.
- In dem Kaufpreis enthalten sind Steuern, Zölle, öffentliche Abgaben enthalten. Die Mehrwertsteuer ist in den vereinbarten Preisen enthalten und wird gesondert ausgewiesen.
- Preisänderungen, die aufgrund von Änderungen von Zöllen, Einfuhr- und Ausfuhrgebühren, Devisenbewirtschaftung oder ähnlichem notwendig werden, bleiben vorbehalten, sofern dies mindestens fünf Monate nach Vertragsschluss erfolgt.
- Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer im Eigentum von Eickmann Computer.
- Sofern der Kunde Unternehmer ist, gelten des Weiteren die folgenden Regelungen:
- Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum von Eickmann Computer stehenden Waren sind vom Kunden unverzüglich aufzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehende Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde.
- Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits sicherungshalber in vollem Umfang an Eickmann Computer ab.
- Wir ermächtigen den Käufer/Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer/Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkomm
- §Datenschutz
- Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen.
- Sämtliche mitgeteilte personenbezogene Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts für die Abwicklung des Vertrages zwischen dem Kunden und Eickmann Computer erhoben, verarbeitet und gespeichert.
- Diese personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen dem Kunden und Eickmann Computer abgeschlossenen Kauf- und Dienstleistungsverträge verwendet, etwa zur Zustellung von Waren oder Dienstleistungen an die von Ihnen angegebene Adresse. Eine darüber hinausgehende Nutzung Ihrer Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden. Kunden:innen haben die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung einer Bestellung oder Auftrags zu erteilen. Diese Einwilligungserklärung erfolgt völlig freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.
- Die personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme unserer Angebote zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden zunächst ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung der abgeschlossenen Kaufverträge verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation des Kunden/der Kundin als Nutzer.
- Soweit weitere Informationen gewünscht werden oder die ausdrücklich erteilte Einwilligung zur Verwendung Ihrer Bestandsdaten abgerufen oder widerrufen werden sollen bzw. der Verwendung Ihrer Nutzungsdaten widersprechen werden, steht zusätzlich der telefonischer Support 069-763409 zur Verfügung.
- Eickmann Computer gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.
- Kunde:in hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Gründe entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.
- §Gerichtsstand, Salvatorische Klausel und Schriftform
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
- Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, ist der Geschäftssitz von Eickmann Computer alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen.
- Informationspflicht nach § 36 VSBG: Eickmann Computer ist grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
- Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
|
|